Schlüsseldienst Halle (Saale)
Auch bei der Vereinbarung eines Kostenvoranschlags ist der Kunde zur Zahlung nicht verpflichtet, wenn die Preise wucherisch überhöht sind. In diesem Fall kann die Zahlung verweigert werden. Auch darf der Endpreis den Kostenvoranschlag nur geringfügig überschreiten.
Teuerer wird es natürlich, wenn sich die Türöffnung aus objektiven Gründen als schwieriger herausstellt und es erforderlich wird, zusätzliche Arbeiten auszuführen oder in nicht vorher abschätzbarem Rahmen Material eingebaut werden muss (bei ausdrücklicher Auftragserweiterung durch den Kunden).
Falls man den Verdacht hat, die Rechnung ist erheblich zu hoch, sollte man einen angemessen erscheinenden Betrag zahlen, auch schon um die entstehende Auseinandersetzung mit dem Monteur zu entschärfen. Später kann man ja nach einer Überprüfung durch einen Sachverständigen der IHK oder der Handwerkskammer nachzahlen. Wenn der Monteur auf jeden Fall auf Barzahlung beharrt und mit fast schon gewalttätigen Mitteln versucht, diese gegen den Willen des Kunden durchzusetzen, dürfte dies ein Indiz für ein unseriöses Unternehmen sein. Ein seriöser Schlüsseldienst beharrt in einer sachlich geführten Auseinandersetzung nicht auf Barzahlung (und erzwingt diese schon gar nicht durch physischen oder psychischen Druck), weil er bei einer späteren Klärung (über das Gericht) nichts zu befürchten hat, wenn seine Preise branchenüblich sind.
Zahlt der Kunde nicht, ist der Schlüsseldienst gezwungen, den Preis einzuklagen. Lassen Sie sich nicht durch die Drohung, die Polizei zu rufen, einschüchtern. Es ist nicht die Aufgabe der Polizei, zivilrechtliche Forderungen durchzusetzen. Diese häufig übliche Drohung muss also wirkungslos bleiben. Wenn ein Kunde, aus welchen Gründen auch immer, bereits gezahlt hat, kann eine Klage auf Zurückzahlung wegen Wuchers beim Amtsgericht erhoben werden. Es liegen inzwischen eine Vielzahl von Urteilen vor, die dies bestätigen.
Rechnungsprüfung Richtigkeit der einzelnen Positionen
Oftmals wird neben der Öffnungspauschale auch noch Arbeitszeit nach Dauer in Rechnung gestellt. Eine solche Doppelberechnung für die gleiche Leistung ist unzulässig. Auch wenn der Monteur von außerhalb einreist, braucht der Kunde nur die innerörtlichen Anfahrtskosten zu zahlen, wenn er einen am Ort werbenden Schlüsseldienst beauftragt hat. Wenn eine (Öffnungs-)Pauschale berechnet wird, ist die zusätzliche Berechnung von Verbrauchsmaterialien (Werkzeugkasten, Bohrer etc.) nicht möglich. Die Pauschale enthält branchenüblich bereits Werkzeugkasten. Es ist branchenüblich, dass für Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit Aufschläge berechnet werden. Die Aufschläge dürfen sich allerdings nicht auf das Material oder Fahrtkosten beziehen.
Es ist generell immer empfehlenswert, vor einer Vertragsunterzeichnung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), also das Kleingedruckte, zu lesen. Doch nicht alles, was in den AGB steht, ist auch rechtlich zulässig. Viele Klauseln im Kleingedruckten sind rechtlich unzulässig und von den Gerichten als unangemessene Benachteiligung des Kunden verboten worden. Auskünfte hierzu erteilen die Verbraucherschutzvereine im Internet unter www.vzbv.de.