Schlüsseldienst Halle (Saale)
Nach einer neuen Verordnung (BGB-Info-Verordnung) kann ein Verbraucher einen telefonisch erteilten Auftrag ohne Begründung widerrufen. Wenn der Schlüsseldienst von Anfang an mehr verlangt als im Telefonat vereinbart oder wenn er zu spät kommt, sollte er wieder weggeschickt werden. Es besteht kein Anspruch auf Zahlung, auch nicht für die Fahrtkosten, wenn für die gleiche Arbeit mehr verlangt wird, als vorher telefonisch vereinbart ist. Auch wenn zusätzliche Arbeiten erforderlich werden, z.B. zerstörende Offnung (z.B. Aufbohren des Schließzylinders oder des Beschlages), handelt es sich um eine Vertragsänderung, der der Kunde zustimmen muss. Tut er es nicht und erledigt der Dienst seinen Auftrag nicht, ist nichts zu zahlen (auch keine Anfahrtskosten), weil das vereinbarte Werk nicht erbracht wurde, wenn es dem Monteur nicht gelingt, eine unverschlossene Tür zerstörungsfrei zu öffnen, obwohl dies bei der telefonischen Auftragserteilung so vereinbart war, so entsteht ein Zahlungsanspruch nicht. Viele Öffnungsdienste gehen bei der Notöffnung absichtlich so vor, dass möglichst viel zerstört wird. Auch wenn dies technisch eigentlich einfach möglich wäre, wird oft nicht versucht, das Schloss zerstörungsfrei zu öffnen, sondern es wird gleich aufgebohrt. Wenn die Schlie3zylinider, Schlösser oder Beschläge beschädigt sind, besteht die Gelegenheit, neue Materialien einzubauen, die bei der Gelegenheit zu teuer verkauft werden. Viele Unternehmen schulen deshalb ihre Monteure daraufhin, möglichst zerstörend zu öffnen, damit viel überteuertes Material verkauft werden kann.
Viele Schlüsseldienste lassen sich vor der Türöffnung einen Vertrag unterschreiben, in dem auch die Klausel aufgeführt ist, dass der Schlüsseldienst „wegen seiner ständigen Verfügbarkeit wesentlich höhere Preise als die allgemeinen verfügbaren Handwerker berechnen muss“. Diese Aussage ist der Sache nach nicht richtig und deutet auf Unseriosität hin. Diese vorgedruckte Klausel und auch die Klausel „Die unten stehenden Preise habe ich vor Arbeitsbeginn zur Kenntnis genommen und akzeptiere diese“ sind rechtlich gesehen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und als unangemessene Benachteiligung des Kunden unwirksam.
Wenn bei der Öffnung der Tür das Schloss oder der Schließzylinder zerstört wurde, sollte man sich nicht ohne genauere Prüfung ein neues vom Notdienst einbauen lassen. Es werden oft unverhältnismäßig hohe Preise in Rechnung gestellt. In einer Notsituation besteht in der Regel keine Möglichkeit des Preisvergleichs. Für kurze Zeit kann eine Tür auch provisorisch gesichert werden.
Es ist befremdlich, wenn das ausführende Unternehmen auf dem Auftrags-/ Rechnungsformular keine oder keine Anschrift in der Nähe angibt. Wenn es Probleme gibt, ist es zusätzlich beschwerlich, wenn eine Auseinandersetzung mit einem auswärtigen Unternehmen oder ein Prozess (z.B. auf Rückzahlung) in einem weit entfernten Ort geführt werden muss. Ltd.: Sie sollten zusätzlich aufmerken, wenn das ausführende Unternehmen unter dem Namen einer in England eingetragenen Limited (Ltd.) und lediglich mit einer Londoner Anschrift auftritt. In dem Fall ist es ohne nähere Branchenkenntnisse regelmäßig unmöglich, Rechte erfolgreich geltend zu machen.
Nach Übergabe der Rechnung
Wenn der Monteur die Unterschrift unter einem Formular verlangt, sollte man genau lesen, was man unterschreibt. Auf keinen Fall sollte unterschrieben werden, dass man mit der Ausführung der Arbeiten einverstanden ist und die Höhe der Rechnung anerkennt. Wenn man es doch getan hat: Diese vorgedruckte Klausel „Ich erkenne hiermit den Rechnungsbetrag an und verpflichte mich, diesen in vollem Umfang auszugleichen“ und auch die Klausel “Rechnung wird anerkannt“ sind rechtlich gesehen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und als unangemessene Benachteiligung des Kunden unwirksam.
Oft macht der Monteur auch vor der Arbeit einen Kostenvoranschlag und lässt sich den vom Kunden unterschreiben.