Schlüsseldienst Halle (Saale)
Urteile der Gerichte
Strafrecht
Verurteilung wegen Betrug § 263 StGB: Aufbohren einer nicht verschlossenen Tür statt Öffnung mit einem Draht (Drahtöffnung), Wucher: Berechnung von 100% über dem Marktüblichen Preisen, Nötigung: Drohung mit Ausbau des Schlosses bei Nichtzahlung
- Landgericht Bonn vom 5.5.2006, 37 M 2/06, nicht rechtskräftig
Strafbare irreführende Werbung § 16 UWG: Telefonbucheinträge in mind. 70 Gemeinden unter verschiedenen Bezeichnungen (AUTOrent GmbH, Abfluß-Aal GmbH, A. Aal Schlüsselnotdienst, Schlüssel AAAS Notdienste Ltd, Europa Rohrreinigung u. Sanitärmeister Ltd. & Co KG, A. Ahlers Ltd.) ohne Betriebsstätte vor Ort, Weiterleitung der Anrufe an ein auswärtiges Call-Center, Durchführung der Türöffnungen durch beauftragte Subunterriehrner, dadurch erhöhte Anfahrszeit und erhöhte Anfahrtskosten
- Amtsgericht Königstein vom 15.3.2007, 50 Cs 7400 Js 205867/02 WI, rechtskräftig
Zivilrecht
1. Wettbewerbsrecht
Zulässigkeit der Eintragung von Ortsrufnummern in den Gelben Seiten für verschiedene Gemeinden, ohne dort vertreten zu sein:
- Landgericht Frankfurt, Beschluss vom 9.11.2001, 2/6 0 376/01 (Autorent Krutzinna)
- Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 6. Mai 2003, 20 U 174/02, AAAAA Schlüsseldienst, (WRP 03, 1463, GRUR-RR 04, 25)
Zum Wucher, zu telefonischen Kostenvoranschlägen (Endpreisangabe inkl. MVVSt) und Gewaltanwendung zur Erzwingung der Bar-Zahlung (Nötigung):
- Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 4.12002, 6 W 218/01
- LG Frankfurt vom 2.7.03, 2/6 0 446/02 rechtskräftig
für ähnliche telefonische Abflussreinigung-Beauftragung
- LG Frankfurt vom 21.11.03, 3/12 0 138/03, rechtskräftig
„Kundenbeschwerdenabwehrsysten“: Es ist wettbewerbswidrig, Notöffnungsarbeiten durch eine englische Firma in der Rechtsform der „Limited“ vornehmen zu lassen, die auf Rechnungen lediglich eine Londoner Briefkastenanschrift angibt, um damit zu erwartende Kundenbeschwerden zu erschweren und abzuwehren
- LG Frankfurt vom 2.7.03, 2/6 0 446/02 rechtskräftig (Autorent, Mister Perfect Ltd., Schlüssel AAAS Ltd.)
- Landgericht Frankfurt einstweilige Verfügung vom 22.5,02, 2/6 0 209/02, rechtskräftig
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB
unzulässige Klauseln: Anerkenntnis, vollste Zufriedenheit, Ausgleich des Rechnungsbetrages in vollem Umfang, Haftungsfreistellung, unverzügliche Reklamation, Mängelanzeige, Erfüllungsort, Gerichtssstand, mündliche Absprachen, Nettopreise zuzüglich MWSt, Barzahlung
- LG Frankfurt vom 28.3.02 2/2 0 112/01
- LG Frankfurt vorn 27.2.02 2/2 0 120/01
für ähnliche Abfluss-AGB-Klausel
- LG Frankfurt vom 13.11.03 2/2 0 386/03
- LG Stuttgart vom 17.4.01 20 0 39/01
- OLG Stuttgart vom 10.1.02 2 U 108/01
- LG Frankfurt vom 2.7.03 2/6 0 446/02 rechtskräftig
- OLG Naumburg vom 19.9.01. 5 U 93/01
fehlende Belehrung über Widerspruchsrecht
- LG Stuttgart vorn 17.4.01 20 0 39/01
- OLG Stuttgart vom 10.1.02 2 U 108/01
Unwirksame AGB-Klauseln in Verträgen mit Schlüsseldiensten: www.ra-kotz.de
- Kurz: Presseinformation des Verbraucherschutzvereins zu unzulässigen AGB-Klauseln
- Lang: Urteil des OLG Celle 13 U 16/00
- Urteil des Landgerichts Verden 40 312/99
3. Rückzahlungsklagen
- AG Gummersbach vom 24.9.2009, 18 C 6/09 Rückzahlung wegen unsachgemäßer Türöffnung
- AG Frankfurt vom 23.2.2006, 31 C 3075/05 – 44 wegen Sittenwidrigkeit (Wucher)
- AG Bremen vom 6.11.2007, 4 C 0432/07 Rückzahlung wegen zu hoher Anfahrtkosten
verschiedene weitere Urteile in Kürze u.a.:
- Amtsgericht Frankfurt am Main 31 C 63/98-44: Elle Berechnung einer „Sofortdienstzulage“ ist nach einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt nicht zulässig. Für ein Notdienstunternehmen ist es selbstverständlich, dass der Monteur ohne zusätzliche Kosten sofort nach dem Anruf beim Kunden erscheint. Auch kann eine zusätzliche Pauschale für „Spezialwerkzeuge nicht berechnet werden.
« zurück | weiter »