Ab dem 01.04.2019 müssen die Arbeiten zum Einbuchschutz durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden. Materialkosten bei Eigenleistung werden nicht mehr anerkannt. Die technischen Mindestanforderungen wurden geändert und erweitert (s. Seite 2) - z.B. Förderung bestimmter Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion. Baugebundene Assistenzsysteme werden nur noch im Produkt „Barrierereduzierung-Investitionszuschuss (neu: 455-B) gefördert.